Fotografen 26.06.2013 (Archiv)
VWGH will freie Fotografen vom VFGH
Die Geschichte rund um die Freigabe der Fotografie im Gewerberecht ist schon legendär. Die Innung, die sich quer legt, Fotografen, die für ihre Rechte kämpfen und eine Kompromisslösung, die es nur in Österreich geben kann. Doch jetzt...?Jetzt, just nach der schrägen Lösung, die drei Jahre Unfreiheit als Einstiegshürde zum freien Gewerbe bringen soll, verlangt der Verwaltungsgerichtshof in Österreich vom Verfassungsgericht die generelle Aufhebung der Hürden im Gewerberecht für Fotografen. Also die komplette Freigabe des Fotografengewerbes per Verfassungsrecht.
Erkenntnis des VWGH
Der Verwaltungsgerichtshof ist der Auffassung, dass die Meisterprüfungspflicht für Berufsfotografen sowohl nach alter als auch neuer Regelung verfassungswidrig ist. Die Regelung verstoße sowohl gegen das Grundrecht auf Erwerbsausübungsfreiheit als auch gegen den Gleichheitssatz. Gründe des Konsumentenschutzes seien keine ausreichenden Gründe um den Berufszugang für Berufsfotografen zu beschränken. Die Unterscheidung zwischen Pressefotografen/Fotodesignern als freiem Gewerbe und Berufsfotografen sei unsachlich.
Die Aufforderung geht nun an die Verfassungsrichter, die sich damit beschäftigen müssen. Wenn - was logisch wäre, weil Video-Filmer auch als freies Gewerbe gelten und auch internationale Vorbilder die Fotografie anders handhaben können - diese dem Verwaltungsgericht folgen, steht eine Freigabe des Gewerbes ins Haus. Pressefotografen wären dann nicht im Korsett einer dreijährigen Hürde gefesselt, sondern gleichwertige Berufsfotografen.
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