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TfP-Vertrag: Vorlage

Der TFP-Vertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit bei vielen freien Fotoprojekten. Unsere Beispiele und Vorlage-Texte sollen beim Verstehen und Schreiben einer solchen Vereinbarung helfen.

Grundsätzlich: Nie ohne Vertrag fotografieren (lassen). Denn beide Beteiligten haben Rechte an einem Foto und im Zweifelsfall hat keiner der beiden die Möglichkeit, entstandene Bilder zu zeigen, wenn kein Vertrag existiert. Das Modell hat Rechte an seiner Abbildung, der Fotograf die Urheberrechte am Werk - sich gegenseitig Nutzungsrechte am Ergebnis zu geben, ist daher wichtig.

Time for Picture - Vertragsvorlagen

Für Testshootings und andere Projekte, andenen Model und Fotograf sich gegenseitig nichts für die jeweils andere Leistung bezahlen, wird ein sogenannter 'TFP' geschlossen. Die Vereinbarung beinhaltet Klauseln, die den Partnern gegenseitig Nutzungs- und Verwertungsrechte zusichern und dafür kein Geld als Gegenleistung vorsehen. Der eine schenkt Nutzungsrechte am Werk, der andere Bildrechte an seinem Körper.

Typischerweise bringt der Fotograf einen Vertrag mit, das Modell füllt ihn aus, beide unterschreiben. Entweder beide erhalten eine Kopie/Ausfertigung sofort oder der Fotograf lichtet den Vertrag ab (Scanner, Foto) und schickt dem Modell eine Kopie elektronisch. Ein TFP kann für ein Projekt oder für alle Projekte ab einem Zeitpunkt geschlossen werden und gilt als Model-Release für den Fotografen.

TFP-Vertragspartner
Vertrag

zwischen ... (Fotograf)
und ... (Modell)


Name, Adresse, Geburtsdatum wird hier von beiden Partnern erfasst, später werden sie mit 'Fotograf' und 'Modell' in der Vereinbarung benannt.

Gültigkeit des TFP
Dieser Vertrag gilt für das Foto-Shooting.... sowie alle nachfolgenden Projekte ohne gesonderte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.


In diesem Beispiel wäre der Vertrag zeitlich offen. Wichtig ist der Inhalt des Vertrags:

Vertragsinhalt des TFP
Die Vertragspartner bestimmen ein für beide kostenfreies Zusammenarbeiten. Der Fotograf überläßt Fotos zur nicht-kommerziellen Nutzung wie Sedcards, Portfolios, Model-Books etc. an das Modell. Das Modell überträgt ihre Rechte am Bild an den Fotografen, um Ihm die Nutzung zu ermöglichen.


Neben diesen allgemeinen Klauseln sollte explizit und genau geklärt werden, wie die Zusammenarbeit aussieht und wer welche Rechte und Inhalte erhält. Je genauer und früher man das bestimmt, desto weniger Probleme gibt es nachher in der Deutung.

Inhalte des Vertrags im Detail
Das Modell überträgt unwiderruflich und ohne zeitliche Einschränkung sämtliche Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte an den Fotograf. Der Fotograf darf die Werke ohne jegliche Einschränkung handeln, verwenden, veröffentlichen und verfremden bzw. durch Bildbearbeitung verändern. Bewusste Rufschädigung durch Veränderungen unterbleibt dabei.

Das Modell erhält das Recht, die beim Shooting von ihm angefertigten Werke zu eigenen Werbezwecken nichtkommerziell zu veröffentlichen. Dieses Recht kann nicht auf Dritte übertragen werden. Entgeltliche und gewerbliche Nutzungen der Fotografien durch das Modell sind mit dem Fotografen gesondert abzusprechen.


Die genannten Punkte sind natürlich zu klären und zu bestimmen, der Inhalt gibt ein typisches Beispiel wieder. Die einzelnen Punkte könnten natürlich anders aussehen, zb. wenn die Bildbearbeitung durch das Modell stattfindet oder eine Freigabe gegenseitig gewünscht wird. Auch könnte eine Regelung der Provisionierung getroffen werden, wenn ein Bild verkauft werden kann.

Zu regeln wäre auch, wie viele Fotos in welcher Form übertragen werden:

Fotos, Ergebnisse
Das Modell erhält in der Regel bis zu 5 Fotos in bearbeiteter Form per eMail zugesendet. Die Auswahl der Fotos macht der Fotograf, das Modell kann einzelne Fotos von der Veröffentlichung ausschließen. Das Modell nennt bei Veröffentlichungen den Fotografen bzw. Web-Link und kennzeichnet eigene Bearbeitungen bzw. Veränderungen am Werk.


Hier wird auch definiert, wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat (Credits). Auch regelt man, ob das Modell auch unbearbeitete Fotos erhält, einzelne Fotos blocken kann und Fotos selbst nachbearbeiten darf.

Allgemeine Vertragsklauseln
Die Vertragspartner stellen sich gegenseitig von Haftungen frei. Das Modell ist durch keinen Exklusivvertrag gebunden. Das Vertragsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Beim Shooting darf eine Vertrauensperson des Modells anwesend sein. Änderungen bedürfen der Schriftform.


Zu definieren wäre noch Gerichtstand, salvatorische Klausel und anwendbares Recht/Land. Der Vertrag sollte im Idealfall vor dem Shooting geschlossen werden, um Probleme nachher zu vermeiden. Bei Minderjährigen müssen die Eltern unterschreiben - idealerweise beide Eltern, da hier besondere Rechte rund um die Fotografie gelten!

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Fotograf #Model #Fotografie #TFP #Vertrag #Model-Release #Vorlage #Vereinbarung



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