Private Nutzungsrechte
Die Nutzungsbewilligungen im Business- und Medienbereich schauen wir uns noch genauer an, doch schon bei Privaten ist in der Preisliste durchaus eine Chance auf Mehreinnahmen gegeben.So haben Fotografen an ihren Werken ja immer die Urheberrechte und viele schreiben in AGB und Aufträgen fest, dass sie ihre Werke auch zur eigenen Bewerbung nutzen können. Private Kunden müssen also damit rechnen, dass ein schön gewordenes Hochzeitsbild im Portfolio eines Fotografen landet.
Nicht immer wollen Kunden das. Warum nicht beide Wünsche abgelten lassen und in der Preisliste fixieren? So mancher Kunde wird gewillt sein, einen Aufpreis zu akzeptieren, wenn der Fotograf zusagt, die Bilder wirklich nur für den Kunden selbst zu verwenden. Und für die Hälfte mehr an Einnahmen, die da durchaus angemessen sind, verzichtet ein Fotograf wohl gerne auf eine mögliche Verwendung der Fotos in anderer Art.
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#Fotograf #Nutzungsrechte #b2c
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